Was im Sterbefall zu tun ist

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

 

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten 

Todebescheinigungsdokumente  ausstellt.

 

Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

 

Immer für Sie da,

rund um die Uhr!

Rufen Sie uns an:

Telefon +49 (0)7441-91120

Telefax +49 (0)7441-911222

 

Zentrale:

Bestattungsinstitut

Fritz Frey e.K.
Ringstraße 46
72250 Freudenstadt

 

Filiale Baiersbronn:

Bestattungsinstitut

Fritz Frey e.K.

Freudenstädter Straße 1

72270 Baiersbronn

Tel: +49 (0)7442-6494

Fax: +49 (0)7442-6497

 

E-Mail:
info@frey-bestattungen.de

     Büro-Öffnungszeiten:

Montag - Freitag

8:00 - 17:00 Uhr

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

 

Mitglied:

 

 

Partner von:

Druckversion | Sitemap
©Bestattungsinstitut Fritz Frey e.K. - Telefon: +49 (0)7441-91120 info@frey-bestattungen.de